Ja zu Demokratie,

Ja zur Selbstverwaltung der Kommunen,

Ja zur Änderung der Kommunalverfassung.

Der Mannheimer Seniorenrat e.V. versteht sich als Stimme der älteren Generation in unserer Stadt und in unserem Lande. Obwohl wir gemäß unseren Leitsätzen parteipolitisch neutral sind, sind wir dennoch aus historischer und menschlicher Erfahrung heraus, Unterstützer, Wahrer der Selbstverwaltung der Kommune, so wie diese in Art. 28, Abs. 2 unseres Grundgesetzes gewährleistet wird. Daran darf nicht gerüttelt werden. Dennoch blickt der Mannheimer Seniorenrat e.V. mit Sorge auf die neu gewählten Kommunalparlamente, d.h. die Entwicklung beim jeweiligen Hauptorgan der Gemeinde bzw. deren Bürgerschaftsvertretung. (§ 24 Gem.O Ba-Wü.).

So sorgt zunehmend das Auszählverfahren gemäß dem Verhältniswahlrecht für schwer führende bzw. schwer regierbare Städte, Kreise und Kommunen. Die Zersplitterung des Hauptorgans führt vielfach zur Unfähigkeit zur Gestaltung des Gemeinwohlauftrags. Die Geschichte der Weimar Republik (1918 – 1933) belegt mit ihrem Scheitern drastisch diesen Gestaltungsmangel auf der Kommunalebene.

Angesichts der Ergebnisse bei den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg als auch in Rheinland-Pfalz, fordert der Mannheimer Seniorenrat e.V. das Land Baden-Württemberg auf, das Kommunalwahlrecht zu ändern. Es kann und darf nicht sein, dass kleine Bevölkerungsinteressengruppen in einer Stadt oder in einem Kreis wichtige politische Gemeinwohl-Gestaltungserfordernisse nicht zulassen bzw. verhindern. D.h. sinnvolle und notwendige Herausforderungen bei den Zukunfts- und Infrastrukturaufgaben nicht realisiert werden können. Dafür gibt es bereits viele negative Beispiele in der gesamten Region Rhein-Neckar, die uns mit Sorge erfüllen. Dennoch ist das, ungeachtet unserer parteipolitischen Neutralität, ein nicht akzeptabler Zustand, der darüber hinaus die vorhandene Bürokratie stärkt aber deren gebotene Kontrolle vernachlässigt bzw. deutlich schmälert.

Angesichts dieser Entwicklung auf der untersten Demokratieebene sehen wir uns verlasst anzuregen, das Kommunalwahlrecht zu ändern. Wir fordern im Interesse des Gemeinwohls eine 3-prozentige Wahlergebnishürde / Prozentklausel im Kommunalwahlrecht zu verankern.

Bürgervertreter /-in einer Kommune zu sein heißt, in die örtliche Führungsaufgabe gewählt zu sein. Der jeweilige Gemeinderat / Kreistag ist ein Gestaltungsgremium und kein Verhinderungsinstrument für eigene egoistische politische Interessen. Die geschichtliche Erfahrung der Weimarer Zeit vor nunmehr 100 Jahren lehrt, auch die Demokratie in der Kommune, auf der untersten Ebene staatlichen Handelns, muss vor Fehlentwicklungen geschützt werden.

Zusammenfassend:
Der Mannheimer Seniorenrat e.V. will als ehrenamtliche Stimme für das Gemeinwohl  der Bürgerinnen und Bürger unserer Heimat nicht zulassen, das kleine politische Bevölkerungsinteressengruppen (mit einem Stimmenanteil von 1 – 2 Prozentpunkte) den Gang notwendiger Zukunftsschritte in einer Kommune verhindern. Z.B. seien genannt: Pforzheim mit 17, Freiburg 17, Heidelberg 14, Stuttgart 14, Mannheim 12, Ludwigshafen 10, Mainz 10, Landau 9, usw. Parteien und Gruppierungen im neu gewählten Hauptorgan der Stadt. Solche Wahlergebnisse sind nur schwer vereinbar mit der Aufgabe der Parteien gemäß unserem Grundgesetz Art. 21 und dem gesetz-lich postulierten Gestaltungsauftrag der Kommunen für die jeweilige Bürgerschaft.

In diesem Sinne regen wir die dargestellte Gesetzesänderung aus leidvoller geschichtlicher Erfahrung an. Motto: Wehret den Anfängen.

Marianne Bade und Konrad Schlichter
Vorsitzende des Mannheimer Seniorenrats e.V.